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Kennzeichnungspflicht bei Produkten mit Geoschutzangaben

Seit 1. März 2021 gilt die Kennzeichnungspflicht für Produkte mit so genannten Geoschutzangaben u. a. im Onlinehandel, an der Frischetheke und in der Gastronomie.
 
Zu diesen Angaben gehören die geschützte geografische Angaben (g. g. A.), geschützte Ursprungsbezeichnungen (g. U.) und garantiert traditionelle Spezialitäten (g. t. S.). Die entsprechende Etikettierung wurde für diese Verkaufsbereiche neu geregelt, um eine europaweit einheitliche Darstellung der Siegel zu gewährleisten.
 
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